Pflegefachfrau/-mann

Berufsbild Pflege
Die Pflege ist abwechslungsreich, kein Tag gleicht dem anderen. Im Mittelpunkt steht der Mensch als eine Einheit von Körper, Seele und Geist, eingebunden in ein soziales Umfeld. Interessant erleben Pflegende ihre Tätigkeit durch den Blick auf individuelle Biografien, Wünsche, Gewohnheiten und bestehende Fähigkeiten des Menschen.

Was bedeutet generalistische Pflegeausbildung?
Die generalistische Pflegeausbildung führt die bislang getrennten Ausbildungen von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege sowie der Altenpflege zusammen. Die dreijährige Ausbildung in Theorie und Praxis, bereitet auf die Arbeit in allen Tätigkeitsfeldern der Pflege vor. Dazu gehört, Menschen aller Altersstufen pflegerisch professionell zu versorgen. Der Pflegeprozess und die individuellen Pflegemaßnahmen werden eigenverantwortlich geplant und kreativ, flexibel sowie mit Fachkompetenz umgesetzt. Gemeinschaftliches Arbeiten im Pflegeteam, die Kooperation mit Ärzten und Therapeuten sowie das Einbeziehen der Angehörigen führt zu vielfältigen Kontakten und Begegnungen im Berufsalltag.

Erstmalig sind im Pflegeberufegesetz „Vorbehaltsaufgaben“ formuliert. Demnach dürfen nachfolgende Aufgaben nur von Personen durchgeführt werden, welche die Berufserlaubnis Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau besitzen:

  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege

Arbeitsfelder und berufliche Weiterentwicklung
Nach bestandener staatlicher Abschlussprüfung bietet Ihnen das Berufsfeld der Pflege vielfältige Arbeitsfelder und berufliche Perspektiven

  • in der stationären Pflege
  • im ambulanten Bereich
  • im Klinikbereich (akut, geriatrisch)
  • in der Rehabilitationsklinik
  • im psychiatrischen Klinikbereich

und viele weitere Fort-, Weiterbildungs- sowie Studienangebote, z.B.

  • Praxisanleitung, Wundmanagement
  • Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung
  • Studium Pflegepädagogik, Pflegemanagement sowie Pflegewissenschaft
  • Mit der Qualifizierung zur Pflegedienstleitung besteht die Möglichkeit selbstständig einen ambulanten Pflegedienst zu führen.

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung finden Sie in der Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die Pflegeschule St. Loreto
Wir legen Wert auf hohe Qualität und praxisbezogenen Unterricht. Viele Spezialisten aus den jeweiligen Arbeitsfeldern werden in den Unterricht einbezogen und es besteht ein intensiver Austausch mit der Pflegepraxis.

Regelmäßig trainieren wir praktische Fertigkeiten und Handlungsabläufe in unserem Übungsraum, wie zum Beispiel Verbandwechsel oder Injektionstechniken. Hierbei dienen verschiedene Simulationsmodelle als Unterstützung. Mit den Reflexionen aus Selbsterfahrungsübungen vertiefen wir den Lernerfolg.

Das Üben von Teamarbeit in der Schule durch gemeinschaftliches Lernen und Übernehmen von Leitungsaufgaben bereitet optimal auf den Arbeitsalltag vor. Wichtig sind uns die individuelle Begleitung der Auszubildenden und der respektvolle Umgang untereinander. Die Klassenlehrer sind Ansprechpartner und Lernbegleiter.

Ausbildungsformen

Wir bieten die generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz an. Das Ausbildungsziel ist der Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann. Die Ausbildung bieten wir in Vollzeit, als auch in zwei Teilzeitvarianten an (3,5 bzw. 4 Jahre).

Ausbildungsverlauf

Die dreijährige generalistische Ausbildung führt zum Abschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, welcher einen EU-weit anerkannten Abschluss darstellt. Der schulische Teil der Ausbildung beginnt Anfang Oktober.

Mit einer auf die stationäre Langzeitpflege ausgerichteten theoretischen und praktischen Ausbildung im 3. Jahr erlangen Sie ausschließlich den Abschluss Altenpfleger/Altenpflegerin. Dieser Abschluss ist nicht EU-weit anerkannt.

Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung wird zwischen der Praxisstelle und der/dem Auszubildenden vereinbart und richtet sich nach den jeweiligen tariflichen Bestimmungen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung in den unterschiedlichen Einsatzbereichen umfasst mindestens 2500 Stunden. Während der Ausbildung werden Ausbildungsabschnitte in verschiedenen Bereichen durchgeführt. Mindestens die Hälfte der Stunde absolvieren Sie in Ihrer Ausbildungsstelle (z.B. Altenpflegeheim oder ambulanter Pflegedienst).

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Altenpflegeheim absolvieren:

  • 11 Wochen allgemeine stationäre Akutpflege (Krankenhaus),
  • 11 Wochen ambulante Akut- und Langzeitpflege (ambulanter Pflegedienst),
  • 3 Wochen Pädiatrie,
  • 4 Wochen Psychiatrie,
  • weitere Einsätze (2 x 2 Wochen) z.B. in der Rehabilitation, Beratung oder Palliation.

In Ihrer praktischen Ausbildung werden Sie durch qualifizierte Praxisanleiter*innen unterstützt.

Kooperationspartner
Wir arbeiten mit allen praktischen Ausbildungsstätten zusammen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen. Derzeit kooperieren wir mit ca. 60 praktischen Ausbildungsstätten.

Besonderheiten & Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes) oder
  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Altenpflegehilfe- oder Krankpflegehilfeausbildung
  • Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich)
  • Ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes bescheinigt (zu Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • In der Regel mindestens 17 Jahre
  • In der Regel ein Praktikum im Bereich der Pflege (nach Absprache mit der Schule)
  • Ein Ausbildungsvertrag bei einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst
  • Erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (“Keine Eintragungen”, zu Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Aufnahmeantrag
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (siehe Zugangsvoraussetzungen)
  • Geburtsurkunde oder amtl. Ausweisdokument (Kopie)
  • Zusätzlich sind von Bewerber/innen, die ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben.

Nachweis des Masernschutzes

Voraussetzung für die Durchführung von vorgeschriebenen Praxiseinsätzen in der Ausbildung ist ein kompletter Masernschutz.

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dies bedeutet, dass Sie für den Einsatz in bestimmten Praxisstellen, z.B. Kindertagesstätte, Krankenhaus, usw. einen Masernimpfschutznachweis vor Einsatzbeginn vorlegen müssen, um starten zu können.

Dazu können Sie vom Hausarzt in Ihrem Impfausweis nachsehen lassen, ob Sie einen vollständigen Masern-Impfschutz haben (in der Regel zwei Impfungen im Kindesalter) oder Ihr Hausarzt bestimmt den Titer. Bitte lassen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Hausarzt kontrollieren. Sollte Ihr Impfschutz nicht ausreichend sein, werden Sie nachgeimpft.

Als Nachweis gilt:

  • Impfausweis über zwei Masernimpfungen im Kindesalter oder
  • ein Titer-Nachweis in ausreichender Höhe vom Hausarzt oder Betriebsärztlichen Dienst.

Hierzu informiert auch das Informationsblatt Masernschutz

Bitte informieren Sie sich über die Einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Besonderheiten

Die St. Loreto gGmbH, die Pflegeausbildung und die Teilzeitausbildungen sind nach AZAV zertifiziert. Durch die Zertifizierung ist es möglich, in St. Loreto mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters eine geförderte Ausbildung zu absolvieren