Sozialpädagogische Assistenz

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger im Sinne des Kindergartengesetzes bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen (ehem. Kinderpfleger*innen) kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Sie leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie helfen bei der Körperpflege, erledigen Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.

Ausbildung

Ausbildungsform
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in

  • eine Ausbildung von zwei Schuljahren in der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) und
  • ein durch die Schule begleitetes berufsbezogenes Praktikum von einem Jahr (Berufspraktikum) in einer Einrichtung, die dem Berufsfeld der/des sozialpädagogischen Assistentin/Assistenten entspricht.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.

Mögliche Tätigkeitsfelder nach der Ausbildung

  • Kindertageseinrichtungen
  • Ganztagesbetreuung an Grundschulen
  • Erholungsheime / Kinderkurheime

Möglichkeiten der Weiterbildung

Mit dem erfolgreichen Abschluss ist unter bestimmten Bedingungen die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik möglich. Diese führt in zwei bzw. drei Jahren zum Beruf der „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. des „Staatlich anerkannten Erziehers“.

Mittlerer Bildungsabschluss ist möglich

Wird bei der schulischen Abschlussprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Durchschnittsnote von 3,0 oder besser erreicht und im Fremdsprachenunterricht auf fünfjährigem Niveau (A2) mindestens die Note „ausreichend“ nachgewiesen, so kann der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt werden. Dieser ermöglicht die Aufnahme einer Ausbildung (nicht berufliches Gymnasium), die den mittleren Bildungsabschluss voraussetzt, wie z.B. die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher“ an unserer Fachschule für Sozialpädagogik.

Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss[1] oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung.
  • Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1.
  • Außerdem benötigen Sie eine Praktikumsstelle in einer Kindertageseinrichtung. Dieses Praktikum findet einmal wöchentlich statt (i.d.R. mittwochs).

[1] Bewerber*innen, die die geforderten Noten nicht nachweisen können, haben die Möglichkeit, ggf. über das Nachrückverfahren aufgenommen zu werden.

Bewerbungsunterlagen

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie von Schulentlassungs- und Berufszeugnissen
  • Geburtsurkunde oder amtl. Ausweisdokument (Kopie)
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Für die Aufnahme und die Schulverwaltung fallen einmalige bzw. jährliche Gebühren an. Näheres können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

Ausbildungsbeginn

Der schulische Teil der Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.