Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss und 12 Monate praktische Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens unter Anleitung
    oder
  • Abitur oder Fachhochschulreife und 6 Wochen praktische Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial-und Gesundheitswesens unter Anleitung
    oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss und Berufskolleg oder zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder zweijährige Tätigkeit als Tagesmutter oder dreijährige Führung eines Familienhaushaltes mit Kind und 6 Wochen praktische Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens unter Anleitung
  • Erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (zu Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Ärztliches Attest, das die gesundheitliche Eignung für eine Tätigkeit in der Heilerziehungspflege bestätigt (zu Schulbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Akzeptanz der christlichen Glaubens- und Wertvorstellungen

Die Schule entscheidet über die Aufnahme durch ein Auswahlverfahren und informiert Sie über das Verfahren. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Einladung zu einem Aufnahmegespräch.

Bewerbungsunterlagen 

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie von Schulentlassungs- und Berufszeugnissen
  • Geburtsurkunde oder amtl. Ausweisdokument (Kopie)
  • Nachweise über die der Ausbildung vorausgegangenen Tätigkeiten
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Für die Aufnahme und die Schulverwaltung fallen einmalige bzw. jährliche Gebühren an. Näheres können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

Ausbildungsbeginn

Der schulische Teil der Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.

Nachweis des Masernschutzes

Voraussetzung für die Durchführung von vorgeschriebenen Praxiseinsätzen in der Ausbildung ist ein kompletter Masernschutz.

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dies bedeutet, dass Sie für den Einsatz in bestimmten Praxisstellen, z.B. Kindertagesstätte, Krankenhaus, usw. einen Masernimpfschutznachweis vor Einsatzbeginn vorlegen müssen, um starten zu können.

Dazu können Sie vom Hausarzt in Ihrem Impfausweis nachsehen lassen, ob Sie einen vollständigen Masern-Impfschutz haben (in der Regel zwei Impfungen im Kindesalter) oder Ihr Hausarzt bestimmt den Titer. Bitte lassen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Hausarzt kontrollieren. Sollte Ihr Impfschutz nicht ausreichend sein, werden Sie nachgeimpft.

Als Nachweis gilt:

  • Impfausweis über zwei Masernimpfungen im Kindesalter oder
  • ein Titer-Nachweis in ausreichender Höhe vom Hausarzt oder Betriebsärztlichen Dienst.

Hierzu informiert auch das Informationsblatt Masernschutz