FAQ

Kann ich mich für die Aus­bil­dung im Sep­tem­ber noch bewerben?

Ja, Bewer­bun­gen sind bis zum ers­ten Schul­tag (nach der Feri­en­re­ge­lung von Baden-Würt­tem­berg) noch möglich.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewer­bun­gen kön­nen online über den But­ton Jetzt bewer­ben auf der Home­page oder per E‑Mail an die jewei­li­ge Sekre­tä­rin (unter Stand­or­te) ein­ge­reicht werden.

Muss ich schon einen Prak­ti­kums­platz haben, bevor ich mich bewer­be oder zum Infor­ma­ti­ons­ge­spräch komme? 

Nein, Sie erhal­ten alle Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Prak­ti­kums­platz bzw. Prak­ti­kums­platz­su­che im per­sön­li­chen Gespräch. Danach kön­nen Sie los­le­gen und sich einen geeig­ne­ten Platz suchen.

Wie läuft das Bewer­bungs­ver­fah­ren ab? 

Im ers­ten Schritt sen­den Sie uns Ihre Bewer­bung zu, danach laden wir Sie zu einem per­sön­li­chen Gespräch /Informationsabend ein, bei dem wir uns ken­nen­ler­nen und Sie alle Fra­gen stel­len kön­nen. Im Fol­gen­den tau­schen wir Anmel­de­un­ter­la­gen aus und blei­ben in Kon­takt bis das Schul­jahr beginnt.

Wann soll ich mich bewerben?

Auf­nah­me­ge­sprä­che fin­den lau­fend statt. Es ist emp­feh­lens­wert, sich mög­lichst früh zu bewer­ben. Eine Bewer­bung ist auch noch in den Som­mer­fe­ri­en vor Aus­bil­dungs­be­ginn mög­lich. Sobald die Klas­se voll­stän­dig ist, erstel­len wir eine War­te­lis­te. So gibt es evtl. noch kurz­fris­tig frei­wer­den­de Plät­ze, wenn sich jemand anders entscheidet.

Kann ich mein Abschluss­zeug­nis spä­ter nachreichen?

Ja, das Schul­ab­schluss­zeug­nis kann nach dem Ende des Schul­jah­res nach­ge­reicht wer­den. In die Bewer­bung legen Sie bit­te Ihre letz­ten bei­den Zeugnisse.

Benö­ti­ge ich ein poli­zei­li­ches Führungszeugnis?

Ja, in den Anmel­de­un­ter­la­gen, die wir im Anmel­de­pro­zess aus­tau­schen, fin­den Sie einen Antrag auf ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis mit dem Sie sich an Ihr zustän­di­ges Rat­haus wen­den kön­nen. Das Füh­rungs­zeug­nis darf zu Aus­bil­dungs­be­ginn nicht älter als 3 Mona­te sein.

Wie kann ich den Masern­schutz nachweisen?

Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung von vor­ge­schrie­be­nen Pra­xis­ein­sät­zen in der Aus­bil­dung ist ein kom­plet­ter Masernschutz.

Seit 01.03.2020 gilt das Masern­schutz­ge­setz. Dies bedeu­tet, dass Sie für den Ein­satz in bestimm­ten Pra­xis­stel­len, z.B. Kin­der­ta­ges­stät­te, Kran­ken­haus, usw. einen Masern­impf­schutz­nach­weis vor Ein­satz­be­ginn vor­le­gen müs­sen, um star­ten zu können.

Dazu kön­nen Sie vom Haus­arzt in Ihrem Impf­aus­weis nach­se­hen las­sen, ob Sie einen voll­stän­di­gen Masern-Impf­schutz haben (in der Regel zwei Imp­fun­gen im Kin­des­al­ter) oder Ihr Haus­arzt bestimmt den Titer. Bit­te las­sen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Haus­arzt kon­trol­lie­ren. Soll­te Ihr Impf­schutz nicht aus­rei­chend sein, wer­den Sie nachgeimpft.

Als Nach­weis gilt:

  • Impf­aus­weis über zwei Masern­imp­fun­gen im Kin­des­al­ter oder
  • ein Titer-Nach­weis in aus­rei­chen­der Höhe vom Haus­arzt oder Betriebs­ärzt­li­chen Dienst.


Hier­zu infor­miert auch das Infor­ma­ti­ons­blatt Masernschutz

Für wel­che Aus­bil­dun­gen und Schul­ar­ten kann ich BAföG beantragen?

Einen Antrag auf Auf­stiegs-BAföG kann für die voll­schu­li­sche Aus­bil­dung Erzieher*innen Jugend- und Heim­erzie­hung und Hei­ler­zie­hungs­pfle­ge gestellt wer­den. Für die Teil­nah­me an der Berufs­fach­schu­le für Sozi­al­päd­ago­gi­sche Assis­tenz kann ein Antrag auf Schü­ler ‑BAföG gestellt wer­den. Für das ein­jäh­ri­ge Berufs­kol­leg für Sozi­al­päd­ago­gik gibt es nur in Aus­nah­me­fäl­len eine För­de­rung. Wei­te­re För­de­rungs­mög­lich­kei­ten fin­den Sie auf unse­rer Home­page unter För­de­rung.

Wie vie­le Mona­te Vor­prak­ti­kum benö­ti­ge ich, um mit der Aus­bil­dung zur Hei­ler­zie­hungs­pfle­ge / Jugend- und Heim­erzie­hung begin­nen zu können?

Bei einem mitt­le­ren Bil­dungs­ab­schluss (Mitt­le­re Rei­fe) 12 Mona­te, mit einer Fach­hoch­schul­rei­fe oder Hoch­schul­rei­fe 6 Wochen.

Wei­te­re Aus­nah­men sind bei abge­schlos­se­ner Berufs­aus­bil­dung und bei Eltern­schaft mög­lich. 

Wie vie­le Mona­te Vor­prak­ti­kum benö­ti­ge ich um mit der Pfle­ge­aus­bil­dung oder Alten­pfle­ge­hil­fe­aus­bil­dung begin­nen zu können?

Es ist kein ver­pflich­ten­des Vor­prak­ti­kum vor­ge­schrie­ben, Es wird jedoch empfohlen.

Wann fin­den an den sozi­al­päd­ago­gi­schen Fach­schu­len in Schwä­bisch Gmünd im Schul­jahr 2025/2026 die Pra­xis­zei­ten statt?
Ich habe kei­ne deut­schen Zeug­nis­se, kann ich trotz­dem in St. Lore­to mit einer Aus­bil­dung beginnen?

Das aus­län­di­sche Zeug­nis muss über­setzt sein und dann beim Regie­rungs­prä­si­di­um in Stutt­gart im Bereich „Aner­ken­nung nicht-deut­scher Zeug­nis­se“ ein­ge­reicht wer­den. Die Aner­ken­nung muss uns in beglau­big­ter Form vorliegen.

Ich bin noch min­der­jäh­rig, kann ich trotz­dem mit einer Aus­bil­dung in der Pfle­ge / Jugend- und Heim­erzie­hung / Hei­ler­zie­hungs­pfle­ge beginnen? 

Der/die Bewerber*in soll­te im 1. Aus­bil­dungs­jahr der Aus­bil­dung das 18. Lebens­jahr vollenden.

Ich habe ein FSJ/BFD absol­viert. Kann die­ses als Vor­prak­ti­kum für Aus­bil­dung zum/r Erzieher/in bzw. Jugend- und Heim­erzie­hung ange­rech­net werden?

Wenn das FSJ/BFD in einer sozi­al­päd­ago­gi­schen Ein­rich­tung mit Kindern/Jugendlichen unter ent­spre­chen­der Anlei­tung absol­viert wur­de, kann die­ses ange­rech­net werden.

Ich habe einen Mitt­le­ren Bil­dungs­ab­schluss und ein FSJ/BFD absol­viert. Kann ich direkt in die voll­schu­li­sche oder pra­xis­in­te­grier­te Aus­bil­dung für Erzieher*innen einsteigen?

Nein, das ein­jäh­ri­ge Berufs­kol­leg für Sozi­al­päd­ago­gik ist trotz­dem zwin­gend erforderlich.

Ein Jahr FSJ/BFD ist mit Real­schul­schu­le nicht aus­rei­chend, um in die voll­schu­li­sche oder pra­xis­in­te­grier­te Aus­bil­dung für Erzieher*innen einzusteigen.

Die Aus­bil­dung zur Hei­ler­zie­hungs­pfle­ge und Jugend- und Heim­erzie­her ist mit einem mitt­le­ren Bil­dungs­ab­schluss und einem FSJ/BFD möglich.

Brau­che ich einen bestimm­ten Noten­durch­schnitt, um eine Aus­bil­dung begin­nen zu können?

Die Vor­aus­set­zun­gen sind für jede Aus­bil­dung unter­schied­lich. Für nähe­re Infor­ma­tio­nen bit­te in den ent­spre­chen­den Fach­schul­be­rei­chen den jewei­li­gen Fly­er anschauen.

Muss ich mei­nen Pra­xis­platz in einer katho­li­schen Ein­rich­tung suchen?

Das müs­sen Sie nicht! Wir betreu­en in evan­ge­li­schen Ein­rich­tun­gen genau­so wie in katho­li­schen, eben­so in städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen, bei Trä­gern der frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge (AWO, Pari­tä­ti­scher Wohl­fahrts­ver­band), pri­vat-gewerb­li­chen Trä­gern oder Elterninitiativen.

Ich habe einen Aus­bil­dungs­platz für PiA, aber die Ein­rich­tung und der Trä­ger hat noch kei­nen Koope­ra­ti­ons­ver­trag mit Ihrer Schule

Das ist kein Pro­blem. Wenn die Ein­rich­tung und der Trä­ger bereit sind, unse­re Ver­tei­lung von Schul­ta­gen und Pra­xis­ta­gen sowie unse­ren Aus­bil­dungs­plan zu akzep­tie­ren, kann ein Koope­ra­ti­ons­ver­trag geschlos­sen werden.