FAQ
Ja, Bewerbungen sind bis zum ersten Schultag (nach der Ferienregelung von Baden-Württemberg) noch möglich.
Bewerbungen können online über den Button Jetzt bewerben auf der Homepage oder per E‑Mail an die jeweilige Sekretärin (unter Standorte) eingereicht werden.
Nein, Sie erhalten alle Informationen rund um das Thema Praktikumsplatz bzw. Praktikumsplatzsuche im persönlichen Gespräch. Danach können Sie loslegen und sich einen geeigneten Platz suchen.
Im ersten Schritt senden Sie uns Ihre Bewerbung zu, danach laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch /Informationsabend ein, bei dem wir uns kennenlernen und Sie alle Fragen stellen können. Im Folgenden tauschen wir Anmeldeunterlagen aus und bleiben in Kontakt bis das Schuljahr beginnt.
Aufnahmegespräche finden laufend statt. Es ist empfehlenswert, sich möglichst früh zu bewerben. Eine Bewerbung ist auch noch in den Sommerferien vor Ausbildungsbeginn möglich. Sobald die Klasse vollständig ist, erstellen wir eine Warteliste. So gibt es evtl. noch kurzfristig freiwerdende Plätze, wenn sich jemand anders entscheidet.
Ja, das Schulabschlusszeugnis kann nach dem Ende des Schuljahres nachgereicht werden. In die Bewerbung legen Sie bitte Ihre letzten beiden Zeugnisse.
Ja, in den Anmeldeunterlagen, die wir im Anmeldeprozess austauschen, finden Sie einen Antrag auf ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis mit dem Sie sich an Ihr zuständiges Rathaus wenden können. Das Führungszeugnis darf zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate sein.
Voraussetzung für die Durchführung von vorgeschriebenen Praxiseinsätzen in der Ausbildung ist ein kompletter Masernschutz.
Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dies bedeutet, dass Sie für den Einsatz in bestimmten Praxisstellen, z.B. Kindertagesstätte, Krankenhaus, usw. einen Masernimpfschutznachweis vor Einsatzbeginn vorlegen müssen, um starten zu können.
Dazu können Sie vom Hausarzt in Ihrem Impfausweis nachsehen lassen, ob Sie einen vollständigen Masern-Impfschutz haben (in der Regel zwei Impfungen im Kindesalter) oder Ihr Hausarzt bestimmt den Titer. Bitte lassen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Hausarzt kontrollieren. Sollte Ihr Impfschutz nicht ausreichend sein, werden Sie nachgeimpft.
Als Nachweis gilt:
- Impfausweis über zwei Masernimpfungen im Kindesalter oder
- ein Titer-Nachweis in ausreichender Höhe vom Hausarzt oder Betriebsärztlichen Dienst.
Hierzu informiert auch das Informationsblatt Masernschutz
Einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG kann für die vollschulische Ausbildung Erzieher*innen Jugend- und Heimerziehung und Heilerziehungspflege gestellt werden. Für die Teilnahme an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz kann ein Antrag auf Schüler ‑BAföG gestellt werden. Für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik gibt es nur in Ausnahmefällen eine Förderung. Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter Förderung.
Bei einem mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) 12 Monate, mit einer Fachhochschulreife oder Hochschulreife 6 Wochen.
Weitere Ausnahmen sind bei abgeschlossener Berufsausbildung und bei Elternschaft möglich.
Es ist kein verpflichtendes Vorpraktikum vorgeschrieben, Es wird jedoch empfohlen.
Hier finden Sie die Übersicht über die Praxiszeiten der sozialpädagogischen Fachschulen am Standort Schwäbisch Gmünd für das Schuljahr 2025/2026.
Das ausländische Zeugnis muss übersetzt sein und dann beim Regierungspräsidium in Stuttgart im Bereich „Anerkennung nicht-deutscher Zeugnisse“ eingereicht werden. Die Anerkennung muss uns in beglaubigter Form vorliegen.
Der/die Bewerber*in sollte im 1. Ausbildungsjahr der Ausbildung das 18. Lebensjahr vollenden.
Wenn das FSJ/BFD in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit Kindern/Jugendlichen unter entsprechender Anleitung absolviert wurde, kann dieses angerechnet werden.
Nein, das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik ist trotzdem zwingend erforderlich.
Ein Jahr FSJ/BFD ist mit Realschulschule nicht ausreichend, um in die vollschulische oder praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen einzusteigen.
Die Ausbildung zur Heilerziehungspflege und Jugend- und Heimerzieher ist mit einem mittleren Bildungsabschluss und einem FSJ/BFD möglich.
Die Voraussetzungen sind für jede Ausbildung unterschiedlich. Für nähere Informationen bitte in den entsprechenden Fachschulbereichen den jeweiligen Flyer anschauen.
Das müssen Sie nicht! Wir betreuen in evangelischen Einrichtungen genauso wie in katholischen, ebenso in städtischen Einrichtungen, bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband), privat-gewerblichen Trägern oder Elterninitiativen.
Das ist kein Problem. Wenn die Einrichtung und der Träger bereit sind, unsere Verteilung von Schultagen und Praxistagen sowie unseren Ausbildungsplan zu akzeptieren, kann ein Kooperationsvertrag geschlossen werden.