Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss sowie
  • Vertrag über die praktische Ausbildung mit dem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder
  • Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (Nachweis Niveau B2 bis zum Ende der Ausbildung).

Bewerbungsunterlagen 

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie von Schulentlassungs- und Berufszeugnissen
  • Geburtsurkunde oder amtl. Ausweisdokument (Kopie)
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Für die Aufnahme und die Schulverwaltung fallen einmalige bzw. jährliche Gebühren an. Näheres können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

Ausbildungsbeginn

Der schulische Teil der Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.

Nachweis des Masernschutzes

Voraussetzung für die Durchführung von vorgeschriebenen Praxiseinsätzen in der Ausbildung ist ein kompletter Masernschutz.

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dies bedeutet, dass Sie für den Einsatz in bestimmten Praxisstellen, z.B. Kindertagesstätte, Krankenhaus, usw. einen Masernimpfschutznachweis vor Einsatzbeginn vorlegen müssen, um starten zu können.

Dazu können Sie vom Hausarzt in Ihrem Impfausweis nachsehen lassen, ob Sie einen vollständigen Masern-Impfschutz haben (in der Regel zwei Impfungen im Kindesalter) oder Ihr Hausarzt bestimmt den Titer. Bitte lassen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Hausarzt kontrollieren. Sollte Ihr Impfschutz nicht ausreichend sein, werden Sie nachgeimpft.

Als Nachweis gilt:

  • Impfausweis über zwei Masernimpfungen im Kindesalter oder
  • ein Titer-Nachweis in ausreichender Höhe vom Hausarzt oder Betriebsärztlichen Dienst.

Hierzu informiert auch das Informationsblatt Masernschutz