Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss des Einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder
  • Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Kinderpfleger*in mit dem mittleren Bildungsabschluss oder
  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine praktische Tätigkeit von mind. 6 Wochen in einer Einrichtung, die für die Berufsausbildung geeignet ist.
  • Erweitertes Führungszeugnis für eigene Zwecke (“Keine Eintragungen”, zu Schulbeginn nicht älter als 3 Monate).
  • Bei ausländischen Bildungsnachweisen: Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen erfahren Sie hier.

Kosten

Schulgeld wird nicht erhoben. Für die Aufnahme und die Schulverwaltung fallen einmalige bzw. jährliche Gebühren an. Näheres können Sie der Gebührenordnung entnehmen.

Sie können jederzeit Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „Praxisintegrierte Ausbildung“ an die jeweilige Schule (Schwäbisch Gmünd, Aalen oder Ludwigsburg) richten, an der die Ausbildung vorzugsweise erfolgen soll. Doppelbewerbungen sind nicht notwendig. Die Schule entscheidet über die Aufnahme durch ein Auswahlverfahren und informiert Sie über das Verfahren. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Einladung zu einem Aufnahmegespräch.

Bewerbungsunterlagen 

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie von Schulentlassungs- und Berufszeugnissen
  • Geburtsurkunde oder amtl. Ausweisdokument (Kopie)
  • Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Gleichwertigkeitsbescheinigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart bei nicht-deutschen Abschlusszeugnissen

Ausbildungsbeginn

Der schulische Teil der Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.

Nachweis des Masernschutzes

Voraussetzung für die Durchführung von vorgeschriebenen Praxiseinsätzen in der Ausbildung ist ein kompletter Masernschutz.

Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dies bedeutet, dass Sie für den Einsatz in bestimmten Praxisstellen, z.B. Kindertagesstätte, Krankenhaus, usw. einen Masernimpfschutznachweis vor Einsatzbeginn vorlegen müssen, um starten zu können.

Dazu können Sie vom Hausarzt in Ihrem Impfausweis nachsehen lassen, ob Sie einen vollständigen Masern-Impfschutz haben (in der Regel zwei Impfungen im Kindesalter) oder Ihr Hausarzt bestimmt den Titer. Bitte lassen Sie dies bereits jetzt von Ihrem Hausarzt kontrollieren. Sollte Ihr Impfschutz nicht ausreichend sein, werden Sie nachgeimpft.

Als Nachweis gilt:

  • Impfausweis über zwei Masernimpfungen im Kindesalter oder
  • ein Titer-Nachweis in ausreichender Höhe vom Hausarzt oder Betriebsärztlichen Dienst.

Hierzu informiert auch das Informationsblatt Masernschutz