Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Anmeldung zu Fortbildungen/Veranstaltungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der St. Loreto gGmbH Ostalbkreis (im Folgenden: „Veranstalter“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben.
§ 1 Reservierung/Anmeldung
Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per E‑Mail, auf unserer Homepage zu einer Veranstaltung verbindlich anmelden. Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Die Anmeldung wird vom Veranstalter bestätigt. Mit der verbindlichen Bestätigung kommt ein Seminarvertrag über die gesamte Veranstaltung zustande. Vertragspartner des Veranstalters ist der angemeldete Teilnehmer. Zusagen zu den Veranstaltungen erfolgen in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
§ 2 Gebühren
1. Die Veranstaltungs- bzw. Seminargebühren werden 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb der 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort, spätestens am ersten Tag der Veranstaltung, fällig. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
2. Bei Abbruch der Veranstaltung ist die gesamte Gebühr fällig, soweit nicht die Voraussetzungen des § 4 Ziff. 1 oder 2 vorliegen. Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht wahrgenommener Veranstaltungen besteht nicht.
§ 3 Ausschlussrecht
Sofern die Zahlung gem. § 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 4 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen/Rücktrittsvorbehalt
1. Unsere Veranstaltungen finden sicher statt, wenn die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei geringerer Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet.
2. Sollte auf Grund kurzzeitigen Ausfalls eines Referenten die Durchführung der Veranstaltung unmöglich sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen und/oder auf einen neuen Termin zu verschieben. Im Falle der Absage der Veranstaltung werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 Stornierung, Rücktritt, Schriftform
1. Jede Stornierung seitens des Teilnehmers hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (eine E‑Mail ist ausreichend).
2. Bei Stornierung einer Anmeldung im Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 40 % der Veranstaltungsgebühren.
3. Bei Stornierung einer Anmeldung im Zeitraum von zwei Wochen bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 % der Seminargebühren.
4. Bei Stornierung ab drei Tagen vor dem Veranstaltungstag berechnen wir die gesamte Kursgebühr (100 %).
5. Die Stornierungsgebühren gelten unabhängig vom Absagegrund.
6. Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
7. Bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist die gesamte Veranstaltungsgebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Veranstaltungen besteht nicht.
8. Ein Einbehalt von Seminargebühren erfolgt nicht, sofern eine Warteliste für die Veranstaltung besteht und andere Teilnehmer nachrücken oder ein Ersatzteilnehmer vom verhinderten Teilnehmer genannt wird und mit diesem ein wirksamer Vertrag zustande kommt.
§ 6 Veranstaltungsablauf/Änderungen im Programm
Bei kurzfristigen Absagen von Referenten behalten wir uns vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten durchzuführen. Ist auf Grund der Kürze der Zeit die Stellung eines Ersatzreferenten nicht möglich, behalten wir uns vor, die betroffene Veranstaltung abzusagen und auf einen – zeitnahen – Termin zu verschieben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Arbeitsunterlagen/Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters werden in der Veranstaltung verteilt. Bei Nichtteilnahme sind Vorab- und Nachsendungen nicht möglich. Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.
§ 8 Datenschutz
1. Verantwortliche Stelle im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen ist die Bildungsakademie St. Loreto gGmbH Ostalbkreis, Wildeck 4, 73525 Schwäbisch Gmünd. Ulm HRB 724074, Geschäftsführer: Melanie Mangold.
2. Gemäß § 6 Abs. 1, S. 1, lit. c (KDG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlichen notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
3. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie unter folgendem Link: http://st-loreto.de/datenschutz/
§ 9 Verpflegung
Aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung geht hervor, ob Verpflegung in den Seminarkosten enthalten ist.
§ 10 Anreise/Übernachtung/Hotels
Anreise und Übernachtungen sind regelmäßig nicht im Veranstaltungspreis enthalten, es sei denn, aus der Veranstaltungsausschreibung ergibt sich Abweichendes. Etwaig notwendige Zimmerreservierungen werden vom Veranstaltungsteilnehmer selbstständig vorgenommen.
§ 11 Haftung/Gerichtsstand
1. Die Haftung der Bildungsakademie St. Loreto ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische bei der jeweiligen Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für die Vertragspartner Schwäbisch Gmünd.
Stand: August 2023