Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen — Anmel­dung zu Fortbildungen/Veranstaltungen

Prä­am­bel
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che mit der St. Lore­to gGmbH Ost­alb­kreis (im Fol­gen­den: „Ver­an­stal­ter“) abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge, die die Durch­füh­rung einer vom Ver­an­stal­ter ange­bo­te­nen Dienst­leis­tung zum Gegen­stand haben.

§ 1 Reservierung/Anmeldung
Inter­es­sen­ten unse­rer Ver­an­stal­tun­gen kön­nen sich per E‑Mail, auf unse­rer Home­page zu einer Ver­an­stal­tung ver­bind­lich anmel­den. Anmel­dun­gen müs­sen schrift­lich erfol­gen. Die Anmel­dung wird vom Ver­an­stal­ter bestä­tigt. Mit der ver­bind­li­chen Bestä­ti­gung kommt ein Semi­nar­ver­trag über die gesam­te Ver­an­stal­tung zustan­de. Ver­trags­part­ner des Ver­an­stal­ters ist der ange­mel­de­te Teil­neh­mer. Zusa­gen zu den Ver­an­stal­tun­gen erfol­gen in der Rei­hen­fol­ge der ein­ge­gan­ge­nen Anmeldungen.

§ 2 Gebüh­ren
1. Die Ver­an­stal­tungs- bzw. Semi­nar­ge­büh­ren wer­den 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ohne Abzug zur Zah­lung fäl­lig. Bei Anmel­dung inner­halb der 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn wer­den die Gebüh­ren sofort, spä­tes­tens am ers­ten Tag der Ver­an­stal­tung, fäl­lig. Gebüh­ren sind an die auf der Rech­nung ange­ge­be­ne Bank­ver­bin­dung zu über­wei­sen.
2. Bei Abbruch der Ver­an­stal­tung ist die gesam­te Gebühr fäl­lig, soweit nicht die Vor­aus­set­zun­gen des § 4 Ziff. 1 oder 2 vor­lie­gen. Ein Anspruch auf Rück­erstat­tung nicht wahr­ge­nom­me­ner Ver­an­stal­tun­gen besteht nicht.

§ 3 Aus­schluss­recht
Sofern die Zah­lung gem. § 2 nicht recht­zei­tig zum Zeit­punkt der Fäl­lig­keit geleis­tet wird, behält sich der Ver­an­stal­ter das Recht vor, den Teil­neh­mer von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.

§ 4 Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung der Veranstaltungen/Rücktrittsvorbehalt
1. Unse­re Ver­an­stal­tun­gen fin­den sicher statt, wenn die in der Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bung genann­te Min­dest­teil­neh­mer­zahl erreicht ist. Bei gerin­ge­rer Teil­neh­mer­zahl behal­ten wir uns bis zu zwei Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung vor, die Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen oder zu ver­schie­ben. Bereits bezahl­te Gebüh­ren wer­den zurück­er­stat­tet.
2. Soll­te auf Grund kurz­zei­ti­gen Aus­falls eines Refe­ren­ten die Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung unmög­lich sein, behal­ten wir uns vor, die Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen und/oder auf einen neu­en Ter­min zu ver­schie­ben. Im Fal­le der Absa­ge der Ver­an­stal­tung wer­den bereits bezahl­te Gebüh­ren zurück­er­stat­tet.
3. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind ausgeschlossen.

§ 5 Stor­nie­rung, Rück­tritt, Schrift­form
1. Jede Stor­nie­rung sei­tens des Teil­neh­mers hat unter Wah­rung der Schrift­form gem. § 126 BGB gegen­über dem Ver­an­stal­ter zu erfol­gen (eine E‑Mail ist aus­rei­chend).
2. Bei Stor­nie­rung einer Anmel­dung im Zeit­raum von zwei bis vier Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn berech­nen wir 40 % der Ver­an­stal­tungs­ge­büh­ren.
3. Bei Stor­nie­rung einer Anmel­dung im Zeit­raum von zwei Wochen bis vier Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn berech­nen wir 50 % der Semi­nar­ge­büh­ren.
4. Bei Stor­nie­rung ab drei Tagen vor dem Ver­an­stal­tungs­tag berech­nen wir die gesam­te Kurs­ge­bühr (100 %).
5. Die Stor­nie­rungs­ge­büh­ren gel­ten unab­hän­gig vom Absa­ge­grund.
6. Sons­ti­ge Rück­tritts- und Wider­rufs­rech­te, gleich aus wel­chem Rechts­grund, sind aus­ge­schlos­sen.
7. Bei Abbruch der Ver­an­stal­tung durch den Teil­neh­mer ist die gesam­te Ver­an­stal­tungs­ge­bühr fäl­lig. Ein Anspruch auf Rück­zah­lung nicht in Anspruch genom­me­ner Ver­an­stal­tun­gen besteht nicht.
8. Ein Ein­be­halt von Semi­nar­ge­büh­ren erfolgt nicht, sofern eine War­te­lis­te für die Ver­an­stal­tung besteht und ande­re Teil­neh­mer nach­rü­cken oder ein Ersatz­teil­neh­mer vom ver­hin­der­ten Teil­neh­mer genannt wird und mit die­sem ein wirk­sa­mer Ver­trag zustan­de kommt.

§ 6 Veranstaltungsablauf/Änderungen im Pro­gramm
Bei kurz­fris­ti­gen Absa­gen von Refe­ren­ten behal­ten wir uns vor, die Ver­an­stal­tung mit Ersatz­re­fe­ren­ten durch­zu­füh­ren. Ist auf Grund der Kür­ze der Zeit die Stel­lung eines Ersatz­re­fe­ren­ten nicht mög­lich, behal­ten wir uns vor, die betrof­fe­ne Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen und auf einen – zeit­na­hen – Ter­min zu ver­schie­ben. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht.

§ 7 Arbeitsunterlagen/Urheberrecht
Die Arbeits­un­ter­la­gen des Ver­an­stal­ters wer­den in der Ver­an­stal­tung ver­teilt. Bei Nicht­teil­nah­me sind Vor­ab- und Nach­sen­dun­gen nicht mög­lich. Die Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt und dür­fen nicht – auch nicht aus­zugs­wei­se – ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Ver­an­stal­ters und der jewei­li­gen Refe­ren­ten ver­viel­fäl­tigt oder gewerb­lich genutzt wer­den. Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Inhal­te der Semi­nar­vor­trä­ge oder der beglei­ten­den Arbeits­un­ter­la­gen, sofern kein vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­schul­den des Ver­an­stal­ters oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters vorliegt.

§ 8 Daten­schutz
1. Ver­ant­wort­li­che Stel­le im Sin­ne der gel­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen ist die Bil­dungs­aka­de­mie St. Lore­to gGmbH Ost­alb­kreis, Wil­deck 4, 73525 Schwä­bisch Gmünd. Ulm HRB 724074, Geschäfts­füh­rer: Mela­nie Man­gold.
2. Gemäß § 6 Abs. 1, S. 1, lit. c (KDG) machen wir dar­auf auf­merk­sam, dass die im Rah­men der Erfül­lung eines Ver­trags oder zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men erfor­der­li­chen not­wen­di­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, gespei­chert und genutzt wer­den. Per­sön­li­che Daten wer­den selbst­ver­ständ­lich ver­trau­lich behan­delt.
3. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Daten­schutz erhal­ten Sie unter fol­gen­dem Link: http://st-loreto.de/datenschutz/

§ 9 Ver­pfle­gung
Aus der jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­aus­schrei­bung geht her­vor, ob Ver­pfle­gung in den Semi­nar­kos­ten ent­hal­ten ist.

§ 10 Anreise/Übernachtung/Hotels
Anrei­se und Über­nach­tun­gen sind regel­mä­ßig nicht im Ver­an­stal­tungs­preis ent­hal­ten, es sei denn, aus der Ver­an­stal­tungs­aus­schrei­bung ergibt sich Abwei­chen­des. Etwa­ig not­wen­di­ge Zim­mer­re­ser­vie­run­gen wer­den vom Ver­an­stal­tungs­teil­neh­mer selbst­stän­dig vorgenommen.

§ 11 Haftung/Gerichtsstand
1. Die Haf­tung der Bil­dungs­aka­de­mie St. Lore­to ist auf Vor­satz, gro­be Fahr­läs­sig­keit und die Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten beschränkt, wobei es sich um typi­sche bei der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung vor­her­seh­ba­re Schä­den han­deln muss. Die gesetz­li­che Haf­tung wegen schuld­haf­ter Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf einer fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung des Ver­an­stal­ters oder einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters für Erfül­lungs­ge­hil­fen des Ver­an­stal­ters beru­hen, bleibt unbe­rührt.
2. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist für die Ver­trags­part­ner Schwä­bisch Gmünd.

Stand: August 2023