Die gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V ist ein Angebot für Menschen, die in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen leben. Diese können sich, unterstützt durch eine qualifizierte Gesprächsbegleitung, mit gesundheitlich-existentiellen Krisen auseinandersetzen und wenn gewünscht für diese Situationen vorausplanen. Das individuelle Angebot zur gesundheitlichen Versorgungsplanung ist zugeschnitten auf die spezifische Lebenssituation und ist ein dokumentierter Gesprächsprozess. Es dient der Auseinandersetzung mit den persönlichen Wertvorstellungen, Lebenszielen und ihrer Bedeutung für zukünftige medizinische und pflegerische Behandlungsentscheidungen in gesundheitlich-existentiellen Krisen. Dazu gehört der Einbezug von An- und Zugehörigen (als mögliche Vertretungspersonen für zukünftige Behandlungsentscheidungen), das pflegerische Team sowie die beteiligte Ärzteschaft. Ziel ist es, Kenntnisse über die dokumentierten Behandlungs- und Versorgungswünsche zu erhalten.
Die Inhalte des Kurses orientieren sich an dem etablierten Konzept Advance Care Planning (ACP) und entsprechen den Grundlagen von § 132g Abs. 3 SGB V (vgl. Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017).